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Teilnahmebedingungen

Präambel

Die Teilnahmebedingungen des DLRG Kreisverbands Lahn-Dill e.V. (nachfolgend Kreisverband genannt) sind Teilnahmebedingungen, welche jedes Mitglied oder Nichtmitglied nach Abgabe einer verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung des Kreisverbands (Lehrgang, Tagung, Event, etc.) anerkennt. Diese Teilnahmebedingungen sind nachfolgend ersichtlich. Alle hier aufgeführten Regelungen sind voneinander abhängig und können sich teilweise einschränken und ergänzen.

Aufgrund der vereinfachten Lesbarkeit wird lediglich im männlichen Geschlecht geschrieben. Selbstverständlich sind alle möglichen weiteren Geschlechter darin inbegriffen.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online direkt durch den Teilnehmenden oder einen seiner Erziehungsberechtigten über die Veranstaltungsausschreibung auf der Website des Kreisverbands möglich.

Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Auf anderen Wegen können keine Anmeldungen erfolgen.

Zum Anmelden wird die Nutzung des DLRG-Accounts empfohlen.

Mitglieder aus Gliederungen außerhalb des Kreisverbands bedürfen einer Zustimmung durch den Kreisverband.

Zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung und zur allgemeinen Kommunikation werden personenbezogene Daten verbandsintern erhoben, gespeichert und verarbeitet. Diese werden nach dem Datenschutzkonzept des Kreisverbands behandelt. Die gültige Fassung des Datenschutzkonzepts kann auf der Website des Kreisverbands eingesehen werden. Ferner gilt die Datenschutzordnung des DLRG Landesverbands Hessen e.V. Die gültige Fassung der Datenschutzordnung kann auf der Website des Landesverbands eingesehen werden.

Teilnahmevoraussetzungen und deren Nachweis

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bestätigt der Anmeldende, dass er die in der Veranstaltungsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die entsprechenden Nachweise sind, wie in der Veranstaltungsausschreibung gefordert, zu erbringen und werden nach Meldeschluss oder zu Veranstaltungsbeginn durch die Veranstaltungsleitung überprüft.

Die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen sowie die Nichtvorlage geforderter Nachweise führen zum Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung.

Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit dieser Veranstaltung in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu absolvieren. Die Veranstaltungsleitung bzw. die Referenten dürfen sich die in der Veranstaltungsausschreibung geforderten Voraussetzungen -wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmenden- stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während der Veranstaltung zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmende einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmende nicht die geforderte Übung, so sind die Veranstaltungsleitung oder die Referenten auch aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmende von einzelnen Übungen oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen, um Gefahr für Leib oder Leben des Teilnehmenden abzuwenden. Nicht erfüllte Veranstaltungsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung von der Veranstaltungsleitung zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Veranstaltungsgebühr. Dies trifft auch zu, sollte der Teilnehmende auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Veranstaltungsteile zu einer Versagung von Lizenzen bzw. Qualifikationen oder deren Verlängerung.

Ist die maximale Teilnehmerzahl der Veranstaltung, ggf. die maximal je Gliederung festgelegte Teilnehmerzahl, erreicht, werden weitere Teilnehmende nach Eingang der Anmeldung auf einer Warteliste aufgenommen.

Das Veranstaltungsangebot des Kreisverbands richtet sich primär an Mitglieder der Ortsgruppen im Kreisverband und ist nicht als Bildungsurlaub anerkannt.

DLRG-Mitglieder aus anderen Kreisverbänden haben ggf. eine höhere Veranstaltungsgebühr zu entrichten. Die Veranstaltungsgebühr ist der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Die Zulassung von Teilnehmenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese ist spätestens zu Beginn der Veranstaltung bei der Veranstaltungsleitung vorzulegen.

Veranstaltungsgebühr

Die Veranstaltungsgebühren der durch den Kreisverband angebotenen Veranstaltungen können sich unterscheiden. Die Veranstaltungsgebühr ist der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Nach Abschluss der Veranstaltung erhalten die entsendenden Gliederungen bzw. die Teilnehmenden eine Rechnung des Kreisverbands mit 14-tägigem Zahlungsziel (abhängig von der Auswahl des Teilnehmenden bei der Anmeldung: Kostenübernahme durch Gliederung oder Zahlung durch den Teilnehmenden).

Überweisungen sind fristgerecht und ausschließlich nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer vorzunehmen an:

DLRG Kreisverband Lahn-Dill e.V.
Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE39 5155 0035 0011 0106 75
BIC: HELADEF1WET

Zusage/Absage von Veranstaltungsplätzen

Die Anmeldung wird im Rahmen der verfügbaren Veranstaltungsplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Bei der Anmeldung generiert das ISC-System automatisch eine Bestätigungs-E-Mail an die im System des Anmeldenden hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Anmeldung muss durch den Anmeldenden wiederum bestätigt werden.

Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung jedoch nicht.

Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Veranstaltungen auf eine Warteliste gesetzt.

Die endgültige Zulassung zur Veranstaltung erfolgt erst nach dem Meldeschluss.

Die Entscheidung dafür obliegt dem zuständigen Fachbereich.

Ist die Teilnehmerzahl erreicht und die Veranstaltung ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.

Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

In der Regel muss die Anmeldung durch die vom Teilnehmenden bei der Anmeldung angegebenen Gliederung bestätigt werden. In diesem Fall generiert das ISC-System mit der Anmeldung zur Veranstaltung automatisch eine E-Mail an:

  • eine Pflichtadresse der angegebenen Gliederung (z.B. info@/ausbildung@/einsatz@)
  • sowie die Pflichtadresse finanzen@ der angegebenen Gliederung.

Die Gliederungen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Pflichtadressen angelegt sind und die E-Mails an den/die Verantwortlichen der Gliederung weitergeleitet werden!

Die Gliederung hat damit die Möglichkeit, gegenüber dem Kreisverband die Zustimmung zur Veranstaltungsteilnahme aus fachlicher und aus finanzieller Sicht zu erteilen oder zu verweigern.

Aus der Zustimmung zur Veranstaltungsteilnahme resultiert die Kostenpflicht der Gliederung. Die Zulassung zur Veranstaltung ist von der Zustimmung der örtlichen Gliederung abhängig.

Wird die Teilnahme bei zustimmungs- und kostenpflichtigen Veranstaltungen aus fachlicher oder finanzieller Sicht abgelehnt, wird der Teilnehmende von der Veranstaltung ausgeschlossen. Bei finanzieller Ablehnung durch die Gliederung hat der Teilnehmer die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.

Jeder Teilnehmende kann seinen Status über seinen DLRG-Account einsehen.

Rückgabe oder Stornierung von Veranstaltungsplätzen

Verbindlich angemeldete Teilnehmende müssen sich ggf. rechtzeitig für den Zeitraum der Veranstaltung von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Kurzfristige (weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn) Absagen aufgrund anderer privater Verpflichtungen gelten nicht als Entschuldigung.

In diesem Fall werden der örtlichen Gliederung bzw. dem Teilnehmenden Ausfallkosten in Höhe der Veranstaltungsgebühr gemäß der Veranstaltungsausschreibung in Rechnung gestellt.

Gleiches gilt bei Nichterscheinen oder Abbruch der Veranstaltung.

Im Krankheitsfall entstehen bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Ausfallkosten.

Die Absage ist in Textform an ausbildung@kv-lahn-dill.dlrg.de, im Krankheitsfall unter Beifügung des ärztlichen Attests, zu richten.

Mit Einführung der elektronischen Krankschreibung (eAU) seit dem 01.01.2023 wurde die Übermittlung der Krankschreibung an den Arbeitgeber digitalisiert. Nicht jeder Arzt händigt daher weiterhin die Ausfertigung für den Arbeitgeber in Papierform noch aus. Weiterhin ausgefertigt wird gesetzlich Versicherten der Papierausdruck für Ihre persönlichen Unterlagen. Dieser kann alternativ eingereicht werden. Bei der Einreichung sind zwingend folgende Hinweise zu beachten: Die persönliche Ausfertigung der Krankschreibung enthält Diagnosedaten, die vor Übersendung an den Kreisverband zwingend zu schwärzen/zu überdecken sind. Tut der Absender dies nicht, erfolgt die Übermittlung bzw. die Verarbeitung der Diagnosedaten auf Basis seiner eigenen Einwilligung gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 a. Die Krankschreibung wird nach Einsichtnahme gelöscht.

Veranstaltungsänderungen

Der Kreisverband behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, Termine zu ändern oder den Veranstaltungsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von der in der Ausschreibung angekündigten Veranstaltungsleitung und Referenten geleitet bzw. (mit-) gestaltet wird.

Organisatorische Hinweise Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsdauer und Veranstaltungsort

Veranstaltungsbeginn, Veranstaltungsdauer und Veranstaltungsort sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen.

Die künftigen Teilnehmenden erhalten i.d.R. bis ca. eine Woche vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltungsleitung via E-Mail eine Veranstaltungsinformation mit weiteren organisatorischen Hinweisen.

Unterbringung/Verpflegung/Veranstaltungsunterlagen

Informationen über Unterkunft und Verpflegung sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. Veranstaltungsbegleitende Unterlagen werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere notwendige Unterlagen/Materialien werden in der Veranstaltungsausschreibung gelistet und sind vom Teilnehmenden zur Veranstaltung mitzubringen.

Wird im Rahmen der Veranstaltung eine Übernachtung angeboten, findet diese grundsätzlich in geschlechtergetrennten Doppelzimmern statt.

Wir bitten um Verständnis, dass die Unterbringung von Begleitpersonen oder betreuungspflichtigen Kindern während der Veranstaltungen nicht möglich ist.

Teilnahmebescheinigung/Lizenzierung/Lizenzverlängerung

Teilnahmebescheinigung, Qualifikationen, Lizenzen und Qualifikations- oder Lizenzverlängerungen werden den Teilnehmenden in der Regel am letzten Veranstaltungstag ausgehändigt. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Zusendung zeitnah auf postalischem Weg oder, soweit zulässig, digital.

Im Falle eines Fehlens bei Teilen der Veranstaltung kann die Veranstaltungsleitung in Abstimmung mit der zuständigen Ressortleitung nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

Fahrtkosten

Der Veranstaltungsteilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten durch den Kreisverband. Ggf. kann eine Teilnehmerliste zur Bildung von Fahrgemeinschaften zur Verfügung gestellt werden, sofern die Teilnehmenden hierzu ihr Einverständnis erklärt haben.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmenden darauf hin, dass während der Veranstaltungen von ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen unter anderem auch der Darstellung der Veranstaltungen in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen.

Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Der Kreisverband behält sich vor, während der Veranstaltungen angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und §23 KunstUrhG notwendig ist.

Änderungen

Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer aktuellen Fassung auf der Website des Kreisverbands einsehbar. Der Kreisverband behält sich vor, Änderungen jederzeit ohne Ankündigung vorzunehmen. Für die Teilnehmer sind immer die Teilnahmebedingungen verbindlich, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuell sind. Änderungen an den Teilnahmebedingungen dürfen nur mit Zustimmung des Kreisverbandsvorstands vorgenommen werden.

Gültigkeit

Diese Teilnahmebedingungen des DLRG Kreisverbands Lahn-Dill e.V. treten zum 15.10.2024 in Kraft.

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